Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme - Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Potsdams Oberbürgermeister Schubert ein

Mo 29.04.24 | 13:56 Uhr
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Archivbild:Mike Schubert am 26.11.2022.(Quelle:imago images/P.Weisflog)
Audio: Antenne Brandenburg | 29.04.2024 | Felix Moniac | Bild: imago images/P.Weisflog

Potsdams Oberbürgermeister Schubert hat kostenlose Tickets für Sportveranstaltungen angenommen. Deshalb ermittelt jetzt die Korruptions-Staatsanwaltschaft gegen ihn. Der SPD-Politiker verteidigt sich aber.

Wegen kostenloser-VIP-Tickets und Einladungen zu Sportveranstaltungen hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) eingeleitet. Das teilte Oberstaatsanwalt Gunther Rauche von der Korruptionsabteilung bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin dem rbb am Montag auf Nachfrage mit.

Es besteht demnach der Anfangsverdacht auf Vorteilsnahme, wie im Korruptionsparagraphen 331 Strafgesetzbuch definiert. Es werde geprüft, ob Schubert Einladungen zu mehreren Sportveranstaltungen für ihn und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. "Wir stehen ganz am Anfang", sagte Oberstaatsanwalt Rauche zum Ermittlungsverfahren.

Die Behörde hat Untersuchungen zu dem Fall von Amts wegen und nicht nach einer Anzeige aufgenommen, hieß es weiter. "Es geht um Einladungen, die nicht mehr der Repräsentation dienten", sagte Rauche. Dies sei beispielsweise vorstellbar, wenn ein Politiker bei einer Veranstaltung lediglich zuschaue und nicht etwa ein Grußwort halte.

Schubert wehrt sich gegen Vorwürfe

Schubert hat nach der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn den Vorwurf der Korruption zurückgewiesen. In einer Stellungnahme teilte er am Montag mit: "Ich bin nicht korrupt." Beim Besuch der Sportveranstaltungen sei er seinen Repräsentationspflichten nachgekommen: "Mit meinen Besuchen ging es ausschließlich darum, die Sportvereine der Landeshauptstadt Potsdam zu unterstützen und dadurch deutlich zu machen, wie wichtig die Vereine für das Selbstbild der Sportstadt Potsdam sind."

Er habe es hinzunehmen, dass nun strafrechtlich untersucht werde, was bisher akzeptiert gewesen sei. Das Ermittlungsverfahren werde Gelegenheit geben, die Anwürfe zu klären, so Schubert in seiner Stellungnahme. "Bis dies geschehen ist, gilt auch für mich die Unschuldsvermutung." Schubert sprach von "monatelangen und zum Teil anonymen Angriffen, die auch vor der Diskreditierung der Familie nicht haltmachten".

Bereits in der Stadtverordnetenversammlung am 10. April hatte Schubert deutlich gemacht, dass er sich im Recht sieht. Im Februar hatte er beim Innenministerium auch die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.

Schubert verweist darauf, dass er die Einladungen bisher auf Grundlage von Arbeitsmaterialien zu einer Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung von 2016 angenommen habe. Darin werde auch die Möglichkeit der Begleitung geregelt: "Und das ist in dem Fall meine Ehepartnerin."

Nach diesen Regeln gilt für Repräsentationsveranstaltungen der Grundsatz, dass die Stadt "durch den Oberbürgermeister und die Beigeordneten nach außen vertreten wird". Die Teilnahme anderer Bediensteter bedürfe der Zustimmung oder Übertragung im Einzelfall, heißt es darin. Die Teilnahme einer eingeladenen privaten Begleitung ist "grundsätzlich nicht wünschenswert und sollte vorsichtig bewertet werden".

In einer Dienstanweisung von Schubert selbst von 2019 heißt es aber: "Die Annahme von Einladungen für Familienangehörige ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die/der Vorgesetzte."

Sendung: Antenne Brandneburg, 29.04.2024, 12:00 Uhr

38 Kommentare

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  1. 38.

    "Entsteht dabei ein Interessenkonflikt, der nicht auszuräumen ist, dann muss man sich für eines von beidem entscheiden."

    Sie versuchen gerade die "Quadratur des Kreises", wobei Sie die Wahl haben zu entscheiden, ob die gesetzlichen Grundlagen der Kreis und die widrige Wirklichkeit das Quadrat ist oder ob es sich umgekehrt verhält.

    ;-

    (Typisch deutsch ist, dass Wirkllichkeit nur dort sei, wo auch ein Paragraf dazu existiert.)

  2. 37.

    Nein, es gibt keine Grauzonen. Genau so, wie von jedem einzelnen Beamten oder Angestellten unter Androhung disziplinarischer Maßnahmen erwartet wird, jeglichen bloßen Anschein von Bestechlichkeit zu vermeiden, gilt dies auch und insbesondere für die Dienstherren. Jede Ausgabe von Kosten und jede Entgegennahme von Vergünstigungen muss belegt sein. Ob ein Dritter dann zufällig von der Anwesenheit profitiert, weil er die Gelegenheit für ein Gespräch situativ nutzt, ist dann gar nicht von Relevanz. Wenn die Besprechung aber von vornherein geplant ist, dann ist in jedem Einzelfall vorher abzuwägen, welches der Hauptanlass ist. Entsteht dabei ein Interessenkonflikt, der nicht auszuräumen ist, dann muss man sich für eines von beidem entscheiden. Das gilt ja genau so auch für sämtliche Bediensteten und von einem Politiker darf erwartet werden, mit bestem Beispiel voran zu gehen.

  3. 36.

    Ich habe die Gemengelage unabhängig jeglicher Partei geschrieben. Vielleicht hilft dieser Gedankengang ggf. weiter.

    Die Gemengelage hat ja mittlerweile schon einen "Bart" ... "Wo die Umstände immer unüberschaubarer sind als alle gesetzlichen Regelungen je sein können"

    Warum scheiden Sie, wo doch die besagten Regelungen sowohl die einen als auch die anderen vor genau diese Schwierigkeiten stellen, die ich nannte?

  4. 34.

    Wegen Karten zu Sportveranstaltungen wird untersucht? Scheuer und Nüßlein sind in Bayern fast vom Stuhl gefallen vor Lachen.

  5. 33.

    Immer wenn es den Anschein hat, dass die eigene Partei davon profitiert, ist es in Ihrem Beispiel keine (!) Dienstfahrt. So schon 3 mal ohne Konsequenzen geschehen: Siehe auch Woidke-Wahlkampf. Jedesmal sagt er „war ein Fehler“ ...
    und lacht vielleicht hinterher?

  6. 32.

    Hätte er die Karten an Behinderte weitergegeben und , ja dann hätte ich gesagt -Ein guter Politiker-

  7. 31.

    Sportveranstaltungen finden in der Regel außerhalb der Arbeitszeiten statt und fallen zusätzlich an. Warum dann nicht die Ehefrau mitnehmen? Die gemeinsame Zeit wird nicht sehr hoch sein. „Steffen“ hat es gut formuliert: Warum nicht einfach hingehen? Ohne VIP Karten. Er kommt schon rein bzw. es lässt sich ohne Karten am Einlass organisieren.

  8. 30.

    Es hat nichts mit Gut und Böse zu tun, sondern um Relativierung! Ist es für Dich das Gleiche kostenlos ein Spiel zu sehen, oder sich von Staatsfeinden finanzieren zu lassen um unsere Demokratie zu destabilisieren?
    Für mich nicht, auch wenn dieser Fall untersucht werden muss. Während das Eine Vorteilsnahme wäre, ist das Andere Landesverrat. Und gerade die Rechte tituliert gerne Andersdenkende als Landesverräter!

  9. 29.

    Es gibt zahlreiche Grauzonen, die vom Grundsatz her nicht auszuräumen sind:
    Jemand ist Minister, hat einen Auftrittstermin, der nach sämtlichen Regeln der Fahrtenabrechnung verläuft. Dann bekommt die örtliche Parteigliederung mit, dass ihr sehr bekanntes Mitglied vor Ort ist und lädt ihn danach gleichzeitig zu einem Termin ein. Damit der nicht immer hin und herfahren muss, willigt er ein.

    Wie sollen die Fahrtkosten dabei abgerechnet werden?
    Hin- und Rückfahrt als Minister? Dann wird Begünstigung der Partei unterstellt.
    Hinfahrt als Minister und Rückfahrt als Parteimitglied? Dann wird unkorrekte Berechnung unterstellt, ggf. Begünstigung in beiderlei Hinsicht.
    Hin- und Rückfahrt als Parteimitglied? Das würde gegen das Neutralitätsgebot des Ministers verstoßen und das Ministeramt als Parteiamt dastehen lassen.

    Wer sich in "Unschuld" glaubt, werfe den ersten Stein.

    Wo die Umstände immer unüberschaubarer sind als alle gesetzlichen Regelungen je sein können: Wie handeln?

  10. 28.

    Hauptsache diese Typen haben ihre Vorteile unwählbar aber andere belehren einfach nur widerlich egal wo man hinschaut nur Sumpf ,Vetternwirtschaft, Kumpanei und Korruption.

  11. 27.

    Als ich im Öffentlichen Dienst meinen Vertrag unterschrieben habe - in dem ausführlich geschrieben stand, dass die Annahme von geldwerten Geschenken verboten ist.
    Dazu gehören m.E. auch Karten für öffentliche Veranstaltungen ganz gleich welcher Art.
    Das galt übrigens für ALLE angefangen vom Pförtner bis zum Präsidenten der Dienststelle.

    Es sollte sich niemand rausreden dürfen!!

  12. 26.

    Immerfort Sport Events und Konzerte besuchen?

    Würde ich mehr Pflicht denn Kur empfinden!

  13. 25.

    Es geht hier aber, im Gegensatz zum normalen Bürgermeister, um die Rettung eines insolventen Vereins mit sechsstelligen Summen aus dem Kommunalvermögen.

  14. 24.

    In Dienstverträgen steht es immer schon, dass man Geschenke NICHT annehmen darf, da es sonst unter Umständen als Bestechlichkeit ausgelegt wird.

    Das sollte für ALLE gelten, ob OB, Minister, Staatssekretäre, Bundeskanzler oder Bundespräsident.

    Repräsentieren kann man auch mit einer BEZAHLTEN EINTRITTSKARTE.

  15. 23.

    Das ist einer der Gründe, weshalb ich nicht in die Politik gehe, und sei es nur als Untervereinsvizeschriftführerin irgendeiner Partei: Jemand stellt mir eine Limo hin, und wenn ich diese nicht schnellstmöglich bezahle (was natürlich quittiert werden muss, am besten in mehrfacher Ausfertigung), dann habe ich dank lieber Parteifreunde, -feinde oder auch Beamter, die offenbar nichts Besseres zu tun haben, ein Verfahren wegen Bestechlichkeit am Hals. Mutmaßlich selbst, wenn ich die Limo nicht mal getrunken habe (wobei es dafür vermutlich auch genaue Regeln gibt, wie oft nippen gerade noch zulässig sein könnte).

    Aber schön, wie gut es uns geht: Wir scheinen in diesem Land keine anderen Sorgen zu haben.

  16. 22.

    Nö typischer Blödsinn von Leuten mit festem Feindbild. Wir sind die Guten, stimmts ?

  17. 21.

    Ihr Beitrag ist von der ersten bis zur letzten Silbe na Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Das muss man auch erstmal schaffen.

  18. 20.

    Wofür braucht ein Bürgermeister, der bei einer Sportveranstaltung repräsentative Aufgaben übernimmt, denn überhaupt VIP-Karten? Das ist doch die Gretchenfrage. Der Trainer der Mannschaft hat ja schließlich auch keine, sondern er macht dort seinen Job. Das gleiche gilt auch für den Bürgermeister. Ist er aufgabenbezogen dort, um zum Beispiel das Tournier zu eröffnen oder die Preise zu verleihen, darf er als Repräsentant kostenlos teilnehmen. Erfüllt er solche Aufgaben nicht, ist es sein Privatvergnügen und er hat die Kosten dann auch privat zu tragen. Es gibt schlicht keinen Grund, ihm hierfür besonders teure Eintrittskarten in die Hand zu drücken.

  19. 19.

    Verstehe wer will. Merkels Mann war oft genug Betreuer von Frauen der anderen besuchenden Staatsoberhäupter. Steinmeiers Frau hat auch stets mit gespeist etc.

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